Einen Antrag stellen kann jeder Versicherte, bei dem die berufliche Rehabilitation und das dafür notwendige Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit und dem Erhalt des Arbeitsplatzes dient.
handgeldDie gesetzlichen Richtlinien schreiben vor, dass Bürostühle folgende Anforderungen erfüllen müssen:
  • ergonomische Formgebung
  • Standsicherheit
  • Sitzhöhe, Sitztiefe und Rückenlehne verstellbar

Ein guter behindertengerechter, orthopädicher Stuhl hat darüber hinaus noch weitere vorteilhafte Funktionen wi z. B.:
  • Beckenstütze und/oder Synchronmechanik
  • Sitzneigungsverstellung

Folgende Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden:
  • Ärztliches Attest eines Facharztes
  • Entlassungsbericht der Rehaklinik
  • Ausführliche Tätigkeitsbeschreibung
  • Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers
  • Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation mit Zusatzfragebogen

Den Antrag können Sie  hier downloaden (PDF, ca. 203 kb).
Um PDF-Dateien lesen zu können, benötigen sie den Acrobat Reader, den sie hier kostenlos downloaden können.

Weitere Infos unter: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Der Antrag für einen Bürostuhl muss zwingend vor der Anschaffung bei einem der zuständigen Kostenträger gestellt werden. Ansonsten erlischt der Anspruch auf Bezuschussung. Beachten Sie, dass sich die Bearbeitungszeit verlängert, je lückenhafter und unvollständiger die Unterlagen dem Bearbeiter vorliegen.

Die Kostenträger sind je nach Fall:

  • Rentenversicherungen: 15 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung oder 5 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung und Heilverfahren mit anschließender Kur (AHB) oder wenn Rente ansteht.
  • Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits- oder Wegeunfall, Berufskrankheit
  • Agentur für Arbeit: Alle anderen Fälle unter 15 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung.
  • Hauptfürsorgestelle: Studenten, Beamten oder Sonderfälle

Voraussetzung: 50% GdB (Grad der Behinderung) oder 30%  mit Gleichstellung.



Der Antrag kann bei einer der folgenden Institutionen gestellt werden:

  • Bundesversicherung für Angestellte BfA
  • Landesversicherungsanstalten LVA
  • Berufsgenossenschaften
  • Knappschaftsversicherung
  • Hauptfürsorgestellen
  • Bundesanstalt für Arbeit


Ansprechpartner bei der Antragstellung:
Wenn Sie weitere Fragen zu der Antragsstellung für einen Bürostuhl haben oder eine Beratung wünschen, können Sie sich an folgende Ansprechpartner wenden:

  • Reha-/Sozialberater der Rehakliniken
  • Rehaberater der Rentenversicherungsträger
  • Technische Berater der Arbeitsämter
  • Behandelnde Ärzte und Betriebsärzte




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